Gartenordnung

An der Grünlandgasse gelten folgende Grundregeln

In der Grünlandgasse gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung (StVO). Ab der Einfahrt des Radweges Donauinsel – Prater ist die Grünlandgasse eine Radroute, somit kommen auch hier die Regeln der StVO für alle Teilnehmer/innen zur Geltung.

Für die Schneeräumung ist die Stadt Wien zuständig.

Nachfolgend finden Sie noch weitere Grundregeln, die wir aufgestellt haben, um gepflegte Kleingärten, ein freundschaftliches Miteinander sowie saubere Umwelt gewährleisten zu können.

Für gepflegte Kleingärten

  • Keine Äste, Sträucher und Ähnliches dürfen auf das Nachbargrundstück ragen
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen weder Tannen noch Flachwurzler angepflanzt werden
  • Die Hecke ist regelmäßig zu schneiden

Für ein freundschaftliches Miteinander

  • Baustellen gehören abgesichert und mit Schildern gekennzeichnet
  • Radfahren in der Anlage ist erlaubt, in den Gangbereichen ist das Fahrrad aber zu schieben bzw. Schritttempo zu fahren
  • Bei Beschädigungen des Vereinsguts ersuchen wir um Verständigung des Vorstandes

Für eine saubere Umwelt

  • Auf Mülltrennung ist zu achten!
  • Kartonagen, Grünschnitt und dergleichen ist zu zerkleinern