Sprechstundenliste 2023

Liebe Mitglieder,

die Termine der Sprechstunden im kommenden Jahr lauten wie folgt:

  • 26.März 2023
  • 7. Mai 2023
  • 4. Juni 2023
  • 2. Juli 2023
  • 3. September 2023
  • 1. Oktober 2023

Die Sprechstunden finden von 10 bis 11 Uhr im Vereinsheim – Parzelle 83 statt.

Unsere Generalversammlung 2023 findet bei Schönwetter am 17. Juni 2023 von 9 bis 11 Uhr auf unserer Festwiese statt. Ersatztermin wäre der 24. Juni 2023.

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Weitergabe, Erbschaft und Anmeldung

Die folgenden Zeilen sollen insbesondere dazu dienen, sowohl die Mitglieder der Vereinsleitungen wie auch die Vereinsmitglieder selbst und alle Personen, die Rechte auf Eintritt in einen Unter- oder Einzelpachtvertrag geltend machen wollen, darüber zu informieren, wie das zu geschehen hat:

Grundlage ist §15 Abs. 1 des Bundes-Kleingartengesetzes, BGBl 1959/6, in geltender Fassung, welches ein Nebengesetz zum allgemein bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist.

Merksatz 1:

  • Durch den Tod des Unterpächters (Einzelpächters) wird der Unterpachtvertrag (Einzelpachtvertrag) aufgelöst!

Merksatz 2:

  • Merksatz 1 gilt nicht, wenn binnen 2 Monaten der Ehepartner, Verwandte in gerader Linie oder Wahlkinder der Verstorbenen oder eine andere Person, die an der Bewirtschaftung des Kleingartens in den letzten fünf Jahren maßgeblich mitgewirkt hat, schriftlich die Bereitschaft erklären, den Unterpachtvertrag fortzusetzen.

Merksatz 3:

  • Wenn Ehepartner oder Lebensgefährten gemeinsam Unterpächter (Einzelpächter) sind und eine von ihnen stirbt, setzt die andere Person den Unterpachtvertrag (Einzelpachtvertrag) alleine fort. Wenn auch sie stirbt, gilt Merksatz 2!

Generell:

Die 2-monatige Erklärungsfrist beginnt am Todestag des Unter- oder Einzelpächters zu laufen und endet demgemäß 2 Monate später an jenem Tag, der einer Zahl nach dem Todestag entspricht.
Fehlt der entsprechende Tag im letzten Monat, so endet die Frist am letzten Tag des Monats (§ 902 Abs. 2 ABGB). Die Erklärung muss innerhalb der Frist am Bestimmungsort eingelangt sein (§ 862 a ABGB; Postaufgabe innerhalb der Frist gilt also nicht!)

Wirksam ist die Eintrittserklärung weiters nur dann, wenn sie schriftlich dem Generalpächter gegenüber erklärt wird, im allgemeinen also gegenüber dem Zentralverband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter Österreichs. Eintrittserklärungen, die Kleingartenvereinen zugehen, die nicht selbst Generalpächter sind, oder von Mitgliedern der Vereinsleitungen in welcher Form auch immer zur Kenntnis genommen werden, sind gegenüber dem Generalpächter (Zentralverband) grundsätzlich nicht wirksam.

Kleingartenvereine sind keine Organe des Zentralverbandes und somit nicht berechtigt, ausdrückliche oder schlüssige Willenserklärungen der Entrittswerber für den Generalpächter zur Kenntnis zu nehmen.

Anmeldung:

Anmeldungen für Familienmitglieder müssen ebenso schriftlich bei der Vereinsleitung erfolgen damit diese in der Liste entsprechend aufgenommen werden können! Weitergabe eines Kleingartens an Kinder unter 18 Jahre ist möglich, bedürfen aber laut Zentralverband einer Zustimmung des zuständigen Pflegschaftsgerichtes.
Sprechen Sie hier bitte unbedingt mit der Vereinsobfrau bzw. nehmen Sie hier eine der Vereinssitzungen zur Kontaktaufnahme und Abklärung wahr!

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Absperren unserer Vereinswege

Liebe Gartenkolleg:innen! Um das Miteinander so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie folgende Vorgaben laut Kleingartengesetz und der MA21 Servicestelle Stadtentwicklung zu beachten:

1. Kleingartengesetz

Zugänglichkeit

§17. Eingänge von Kleingartenanlagen sind von Anfang Mai bis Ende September zumindest in der Zeit von 9-19 Uhr offen zu halten.

Gewidmete öffentliche Durchgänge sind ständig offen zu halten!

2. Flächenwidmung durch MA21

Öffentlich gewidmete Wege in unserem Vereinsgelände sind:

Promenadenweg
WEG 2
WEG 12
Linsenwald
Diese sind laut Kleingartengesetz ständig offen zu halten!

Weiters ist der Promenadenweg die einzige mögliche Zufahrt der Einsatzfahrzeuge für die Wege 1 bis 7.

Der Vorstand informiert Sie daher, dass ab sofort die Schlösser der öffentlich begehbaren Wege wieder eingebaut und im Jahre 2023 über den Sommer nicht ausgebaut werden.

Die Schlösser der vorhandenen Tore sind alle mit dem gleichen Schlüssel zu sperren.

Für den Kauf eines Schlüssels für die Tore melden Sie sich bitte bei der Obfrau Petra Hübsch unter der Telefonnummer 0681 / 2030 25 32

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Neue Regale für Weitergabe brauchbarer Gegenstände

Sehr geehrte Mitglieder! Beim Müllplatz bei der Festwiese gibt es ab sofort Regale zum Abstellen von noch brauchbaren Gegenständen. Bitte legen Sie diese nicht mehr auf die Mülltonnen!

Folgende Bitten:

  • Nur funktionstüchtige Gegenstände ablegen
  • die Regale sind Vereinseigentum
  • kaputte Gegenstände bringen Sie bitte zum Müllplatz oder wenden sich an die Vereinsleitung. Wir helfen gerne beim Entsorgen.

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Absage Oktoberfest

Sehr geehrte Mitglieder! Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen und den damit verbundenen Zeitmangel in der Organisation wird das Oktoberfest heuer nicht stattfinden. Das Eventteam plant jedoch ein Punschfest „Mitglieder für Mitglieder“. Genauere Infos werden zeitnah bekanntgegeben.

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Seniorennachmittag am 4.8.

Sehr geehrte Mitglieder! Die Vereinsleitung organisiert am 4.8 von 15 bis 17 Uhr einen Seniorennachmittag mit Kaffee und Kuchen auf unserer Festwiese. Ist jemand bereit die Mehlspeisen zu spenden oder vielleicht Unterstützung beim Ausschenken zu leisten?

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Sperrmüll Aktion 10. September 2022

Liebe Mitglieder! Am 10.9. gibt es erneut das Muldenservice von unserem Verein in Zusammenarbeit mit der MA48. Gegenüber der Kompostierung kann zwischen 8.00 und 12.30 Uhr Sperrmüll entsorgt werden, auch ein Berater der MA48 wird vor Ort sein. Wir ersuchen um rege Nutzung!

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