Liebe Gartenkolleg:innen! Um das Miteinander so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie folgende Vorgaben laut Kleingartengesetz und der MA21 Servicestelle Stadtentwicklung zu beachten:
1. Kleingartengesetz
Zugänglichkeit
§17. Eingänge von Kleingartenanlagen sind von Anfang Mai bis Ende September zumindest in der Zeit von 9-19 Uhr offen zu halten.
Gewidmete öffentliche Durchgänge sind ständig offen zu halten!
2. Flächenwidmung durch MA21
Öffentlich gewidmete Wege in unserem Vereinsgelände sind:
Promenadenweg
WEG 2
WEG 12
Linsenwald
Diese sind laut Kleingartengesetz ständig offen zu halten!
Weiters ist der Promenadenweg die einzige mögliche Zufahrt der Einsatzfahrzeuge für die Wege 1 bis 7.
Der Vorstand informiert Sie daher, dass ab sofort die Schlösser der öffentlich begehbaren Wege wieder eingebaut und im Jahre 2023 über den Sommer nicht ausgebaut werden.
Die Schlösser der vorhandenen Tore sind alle mit dem gleichen Schlüssel zu sperren.
Für den Kauf eines Schlüssels für die Tore melden Sie sich bitte bei der Obfrau Petra Hübsch unter der Telefonnummer 0681 / 2030 25 32
MfG
Der Vorstand
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